Krebsheilung

Die Ethikrichtlinien des Berufsverbandes Psychobionik e.V.

Die Ethikrichtlinien dienen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Menschen, die gesundheitsfördernde Hilfestellungen, Persönlichkeitsentwicklung, Lebensbewältigungstechniken oder eine Methode zur ganzheitlichen aktiven Selbstheilung suchen und erlernen wollen. Sie beinhalten Richtlinien für das Berufsverständnis und berufsethische Verhalten der AnbieterInnen.

Präambel

Die synergetischen und psychobionischen Berufe unterliegen den Ethikrichtlinien des Berufsverbandes Psychobionik e.V. Die Ethikrichtlinien sind Bestandteil der Ausbildungsverträge des Psychobionik Instituts (Synergetik Institut von 1993-2011).

Damit wird verantwortungsvolle Leistungserbringung und Qualitätssicherung zum Wohle des Klienten gewährleistet.

Ziel der Dienstleistung mittels der Technik des Innenweltsurfens® ist, die Individualität, Handlungskompetenz und freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu fördern (gemäß dem GG der Bundesrepublik Deutschland). Die Berufe sind keinem Weltbild verpflichtet und können mit jedem individuellen Weltbild arbeiten. Die Anbieter zielen nicht darauf ab, das Weltbild ihrer Klienten zu verändern. Der Innenweltbegleiter oder -Coach versteht sich gemäß der direkten Wortbedeutung des Begriffes Coaching als „lösungs- und zielorientierter Begleiter“. Er darf dem Klienten im Außen weder Weg noch Ziel vorgeben, ist aber bestrebt, den Klienten bei der Entwicklung seiner Persönlichkeit synergetisch zu unterstützen. Basis seiner Arbeit ist die Selbsterfahrung des Klienten mit dessen inneren Bildern in Form von synergetischen Innenweltreisen bzw. der psychobionischen Transformationstechnik nach Bernd Joschko.

1. Funktion der Ethikrichtlinen

Die Ethikrichtlinien definieren die ethische Grundhaltung und das ethische Selbstverständnis des Berufsstandes der Innenweltbegleiter, Synergetik Coaches / Therapeuten / Profiler, sowie der Psychobioniker: Innenweltbegleiter (Psychobionik), Psychobionik-Coach, Psychobionik-Profiler und Krebsbegleiter. Die Ethikrichtlinien regeln die Beziehung zwischen

  • den Anbietern und Klienten,
  • den Anbietern und Berufskollegen,
  • den Anbietern und der Öffentlichkeit.

Die Ethikrichtlinien regeln die Klärung von Konflikten innerhalb dieses Personenkreises, die im Rahmen der Ausbildung bzw. der beruflichen Tätigkeit auftreten.

2. Inhalte der Ethikrichtlinien

2.1 Tätigkeitsfelder

Der Synergetiker ist Begleiter seiner Klienten bei Selbstreflexion zur selbstgesteuerten Verbesserung der inneren und äußeren Wahrnehmung, des Erlebens und des Verhaltens.

Der Psychobioniker bietet als Dienstleistung die Optimierung der wichtigsten Urbilder der PSYCHE als Unterricht. Die Haupttätigkeitsfelder der Innenweltbegleiter und Coaches umfassen die Themenkreise „Ahnenfeld und Familie“, „Beziehungen und Liebespartner“, „Beruf und Unternehmertum“, „Individuelle Persönlichkeitsentwicklung“, sowie „Sinnfindung und Spiritualität“ mit all ihren Facetten und Schattierungen. Ziel ist eine Musterauflösung hin zur neuronalen Freiheit und Selbstverantwortung.

2.2 Rechtliche Grundlage

Grundlage für die Tätigkeit der Berufe sind jeweils die verschiedenen Definitionen und die dazugehörige aktuelle Rechtsprechung.

Grundsätzlich erfolgt vor der ersten Sitzung auf Wunsch des Klienten ein ausführliches Informationsgespräch. Nach der Erstsitzung kann sich der Klient aufgrund der eigenen Erfahrungen bewusst für eine Innenweltarbeit entscheiden und mit dem Anbieter eine Klientenvereinbarung schließen, die alle relevanten Angaben enthält und diese Ethikrichtlinien mit einschließt.

Der Anbieter informiert seine Klienten über die ungefähre Dauer der Sitzungen und über die Preiskonstellation. Grundsätzlich werden die Sessions aufgezeichnet. Auf Wunsch kann auf die Aufzeichnung verzichtet werden. Jeder Klient hat das Recht, die Sessions jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

2.3 Verhältnis Anbieter zu Klienten/Berufskollegen

Die Synergetiker und Psychobioniker verpflichten sich,

  • die Würde und Persönlichkeit des Klienten zu achten und zu respektieren;
  • zur Gleichbehandlung aller Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ihres ethnischen Ursprungs oder ihrer nationalen Zugehörigkeit;
  • zu Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Weltanschauungen, politischen oder religiösen Bezeugungen;
  • Informationen über Klienten bzw. Inhalte aus Sessions vertraulich zu behandeln;
  • ihren Berufskollegen mit Respekt und Aufrichtigkeit zu begegnen, sich mit ihnen auszutauschen und Klienten ggf. an Kollegen zu vermitteln.

2.4 Tätigkeitsverständnis

Synergetiker und Psychobioniker sind sich der Verantwortung ihres Berufsstandes bewusst und verpflichten sich,

  • sich regelmäßig fortzubilden und an den Weiterbildungsveranstaltungen des Psychobionik Instituts teilzunehmen oder geeignete Seminare, die der Berufsverband empfiehlt, zu besuchen;
  • die Freiheit, Eigenverantwortlichkeit, Handlungskompetenz und Selbstheilung des Einzelnen soweit wie möglich zu fördern und zu erhalten.

3. Verstöße gegen die Ethikrichtlinien

Bei Verstoß gegen die Ethikrichtlinien wird versucht, zunächst den Konflikt intern zwischen den Betroffenen zu regeln. Jeder Beteiligte hat dazu das Recht, die Ethikkommission anzurufen. Danach wird eine Versammlung des Berufsverbandes einberufen, in der ggf. der Ausschluss vom Berufsverband beschlossen wird.

Bischoffen-Roßbach, 15. Oktober 2011

Überarbeitet vom Vorstand im Dezember 2014

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